Fahrverbot

Informationen zu Fahrverboten für Führer von Kraftfahrzeugen.

Beschreibung

Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten kann in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung durch den Kraftfahrzeugführer. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird unter Verstoß gegen die Alkohol-Promille-Grenze oder das Drogenverbot geführt,  schwere oder wiederholte  Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung des Rotlichts an Verkehrsampeln von mehr als 1 Sekunde Dauer.

Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten beginnen, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, also eventuelle Einspruchsverfahren endgültig abgelehnt wurden. Der Betroffene kann selbst vorschlagen, ab wann das Fahrverbot innerhalb der Frist beginnen  soll.

Ausnahme:
Das Fahrverbot beginnt jedoch sofort mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides , wenn in den zurückliegenden 2 Jahren schon einmal ein Fahrverbot verhängt wurde.

Zur Ableistung des Fahrverbotes werden die von einer deutschen Behörde ausgestellten nationalen und internationalen Führerscheine amtlich verwahrt. Auch Ersatz- und Bundeswehrführerscheine müssen abgegeben werden. Für ausländische Führerscheine gelten verschiedene Sonderregelungen. Einzelheiten können beim Sachbearbeiter erfragt werden.

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