Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Beschreibung
- Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den beantragten Zeitraum zugelassen.
- Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit in den Folgejahren bis das Fahrzeug abgemeldet wird.
- Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
- Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung (siehe unten ähnliche Produkte).
- Dann ist eine neue eVB ohne Saisonbereich mit allen aufgeführten Dokumenten erforderlich!
Hinweis:
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Saisonkennzeichen eignen sich beispielsweise für Motorräder, die im Winter nicht gefahren oder für Pkw, die entweder nur im Sommer oder als reines Winterfahrzeug genutzt werden. Das regelmäßige Abmelden und Wiederzulassen entfällt.
Außerhalb des Zeitraums der Saisonzulassung darf das Fahrzeug nicht betrieben werden. Das Abstellen auf öffentlichen Straßen ist ebenfalls untersagt.