Kfz-Kennzeichen: Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann seit dem 01.07.2012 für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden.

Beschreibung

Mit einem Wechselkennzeichen dürfen zwei Kraftfahrzeuge abwechselnd bewegt werden.

  • An dem Kfz, dass benutzt werden soll, müssen beide Teile des Wechselkennzeichens angebracht sein.
  • Beide Fahrzeuge müssen auf dieselbe Person zugelassen sein.
  • Die Kraftfahrzeuge müssen der gleichen EG-Fahrzeugklasse (M1/01, L oder O1) angehören.
  • Das Wechselkennzeichen besteht jeweils aus zwei Teilen.
    • Der größere Teil des Kennzeichens wird gewechselt,
    • der kleinere Teil rechts außen verbleibt am Kraftfahrzeug.
  • An beiden Kraftfahrzeugen müssen Kennzeichenschilder der gleichen Anzahl und Abmessung verwendet werden.

Hinweis:

  • Ob Ihre Kraftfahrzeuge der zulässigen Fahrzeugklasse angehören,
    • können Sie in der Zulassungsbescheinigung I im Feld J (z.B. M1) oder
    • im alten Fahrzeugschein im Feld 1 (z.B. 01) feststellen.

Wichtig

  • Das ungenutzte Kraftfahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn nur ein fahrzeugbezogener Kennzeichenteil angebracht ist.

Wechselkennzeichen dürfen nicht ausgegeben werden als:

  1. Saisonkennzeichen
  2. Ausfuhrkennzeichen
  3. Kurzzeitkennzeichen
  4. Rote Kennzeichen
  5. Grüne Kennzeichen

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