Kfz-Kennzeichen: Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann seit dem 01.07.2012 für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden.
Beschreibung
Mit einem Wechselkennzeichen dürfen zwei Kraftfahrzeuge abwechselnd bewegt werden.
- An dem Kfz, dass benutzt werden soll, müssen beide Teile des Wechselkennzeichens angebracht sein.
- Beide Fahrzeuge müssen auf dieselbe Person zugelassen sein.
- Die Kraftfahrzeuge müssen der gleichen EG-Fahrzeugklasse (M1/01, L oder O1) angehören.
- Das Wechselkennzeichen besteht jeweils aus zwei Teilen.
- Der größere Teil des Kennzeichens wird gewechselt,
- der kleinere Teil rechts außen verbleibt am Kraftfahrzeug.
- An beiden Kraftfahrzeugen müssen Kennzeichenschilder der gleichen Anzahl und Abmessung verwendet werden.
Hinweis:
- Ob Ihre Kraftfahrzeuge der zulässigen Fahrzeugklasse angehören,
- können Sie in der Zulassungsbescheinigung I im Feld J (z.B. M1) oder
- im alten Fahrzeugschein im Feld 1 (z.B. 01) feststellen.
Wichtig
- Das ungenutzte Kraftfahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn nur ein fahrzeugbezogener Kennzeichenteil angebracht ist.
Wechselkennzeichen dürfen nicht ausgegeben werden als:
- Saisonkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen