Ausfuhrkennzeichen
Mit einem Ausfuhrkennzeichen wird ein Fahrzeug ins Ausland überführt. Das Fahrzeug verbleibt dort, und das Kennzeichen wird ungültig.
Beschreibung
Mit einem Ausfuhrkennzeichen können Sie ein Fahrzeug, das in Deutschland nicht mehr zugelassen werden/bleiben soll, ins Ausland überführen.
Mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens wird die Person in die vorhandenen EU-Fahrzeugpapiere eingetragen, die das Ausfuhrkennzeichen beantragt. Sind bisher noch Papiere nach altem Muster vorhanden, werden diese gegen EU-Fahrzeugpapiere ausgetauscht.
Die bis zum 28.02.07 übliche vorherige endgültige Stilllegung des Fahrzeugs entfällt. Das grüne "internationale Fahrzeugscheinheft" ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben und wird nur noch auf Wunsch zusätzlich ausgestellt.
Ausfuhrkennzeichen dienen in der Hauptsache dazu, dass Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ein hier erworbenes Fahrzeug in ihr Heimatland überführen können. Natürlich kann aber auch das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wenn der Wohnsitz in der Bundesrepublik besteht und ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll.
Ein Ausfuhrkennzeichen hat grundsätzlich eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Sie hängt von der Dauer der abgeschlossenen Versicherung und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung ab. Innerhalb der Gültigkeit dürfen Sie mit dem Fahrzeug in Deutschland und im Ausland fahren.
Für Ausfuhrkennzeichen sind immer auch Kfz-Steuer zu entrichten. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall vor der Zulassung zuerst an das Hauptzollamt, um die fällige Kfz-Steuer dort zu entrichten. Die schriftliche Bestätigung des Hauptzollamtes legen Sie dann bitte in der Zulassungsstelle vor. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer Steuereinzugsermächtigung für den Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto bei einem deutschen Geldinstitut. Legen Sie dazu bitte bei der Zulassung eine schriftliche Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) vor.