Ersatzfahrzeugschein (Ersatz-ZB I)

Wenn die Original-Zulassungsbsescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, wird eine Ersatz-ZB I ausgestellt.

Beschreibung

Eine Ersatz- ZB I (Fahrzeugschein) kann nur ausgestellt werden, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) noch nicht überschritten wurde.

Handelte es sich bei dem verlorenen Dokument noch um einen "alten" Fahrzeugschein, muss bei der Ersatzausstellung gleichzeitig auch der bisherige Fahrzeugbrief umgetauscht werden. Sie erhalten dann die neuen EU-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief).

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