Kfz-Zulassung: Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette kennzeichnet die Kraftfahrzeuge (PKW und LKW), die in einer Umweltzone fahren dürfen.
Beschreibung
Hinweis
Feinstaubplaketten können ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle erworben werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Informationsschalter.
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Zum 01.01.2008 haben einige deutsche Städte (darunter z.B. Berlin, Köln, Magdeburg, München, Osnabrück) Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte werden folgen. Eine Liste finden Sie unter "Downloads/Links"
In diesen Umweltzonen dürfen PKW und LKW nur noch fahren, wenn sie mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind.
Es gibt drei verschieden Schadstoffgruppen, die sich durch unterschiedliche Plakettenfarben unterscheiden:
- rote Plakette = Schadstoffgruppe 2
- gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3
- grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4
Welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, richtet sich
- im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 1 nach der Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren
- in der neuen EU-Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 14.1
- nach der Fahrzeugart (PKW oder LKW)
- der Kraftstoffart (Benzin, Gas, Ethanol oder Diesel, Biodiesel)
Unter "Downloads/Links" finden Sie die Internetseiten von TÜV Nord und DEKRA. Dort können Sie die Plakettenfarbe für Ihr Fahrzeug ermitteln