Kfz-Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen / Händlerkennzeichen / 06

Beschreibung

Personen, die eine Werkstatt oder einen Fahrzeughandel betreiben oder gewerblich Fahrzeuge überführen, können für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Umgangssprachlich: "Händlerkennzeichen") beantragen.

Es darf nur Fahrzeugherstellenden, Werkstätten, mit Fahrzeugen handelnden Personen und gewerblichen Fahrzeugüberführungsunternehmen sowie Prüfstellen für den Kfz-Verkehr zugeteilt werden.

Das keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen mit roter Schrift auf weißem Grund beginnt mit "06".

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