Das rote Oldtimer-Kennzeichen (07-er-Kennzeichen) ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Alle Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein eingetragenen sind, können beliebig oft in Betrieb gesetzt werden, wenn der Fahrtzweck eingehalten wird:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die die Zulassungsbehörde einen grünen Fahrzeugschein ausgegeben hat. Für ein Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeuge in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer Prüferin oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer Prüfingenieurin oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Zudem wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt und bei der für den Wohnsitz/Betriebssitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle eingeholt.
Sobald die Zuverlässigkeitsprüfung positiv abgeschlossen ist, kann ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Welche Fahrzeuge im Einzelnen gefahren werden dürfen, ist abschließend auf der Fahrzeugschein-Rückseite eingetragen. Ferner muss ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem jede Fahrt aufgezeichnet werden muss. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.
Auch beim roten Kennzeichen besteht die Verpflichtung, einen Wohnsitzwechsel/die Verlagerung eines Betriebssitzes unverzüglich anzuzeigen.
Erfolgt ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen die Kennzeichen zurückgeben werden.