- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder (sofern noch vorhanden)
- schriftliche Anzeigen-Bestätigung der Polizei
zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
schriftliche Zulassungsvollmacht inklusive Einverständniserklärung der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Gebühren mitgeteilt werden dürfen.
Der Ausweis/Reisepass der Vollmachtgebenden Person muss deren Unterschrift enthalten
Ausweis der bevollmächtigten Person