Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Details
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich innerhalb unserer Öffnungszeiten direkt an den Ausgabeschalter.
Sie benötigen keinen Termin und keine Wartenummer.
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
Zulassungsbescheinigung Teil I
Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU) bisherige Kennzeichenschilder
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn das vordere und das hintere Kennzeichen ersetzt werden müssen: 5,50 EUR
wenn nur das vordere Kennzeichen ersetzt werden muss: 3,80 EUR
Wenn nur das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss: 4,30 EUR
Zahlungsarten
Die Gebühren können in bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden.
Fristen
Ein unleserliches oder defektes Kennzeichenschild muss unverzüglich ersetzt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn ein unleserliches oder defektes Kennzeichenschild jetzt erstmalig in ein EURO-Kennzeichen getauscht wird, muss bei PKW und LKW auch das zweite Kennzeichen mit umgetauscht werden.