Technische Änderung an Fahrzeugen

Informationen zu Änderungen in den Fahrzeugpapieren (technische Änderungen oder Eintragung einer anderen Schadstoffklasse).

Beschreibung

Voraussetzung für die Eintragung einer technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere ist ein Gutachten einer Prüforganisation.

Wenn sich die Emissionsklasse (Schadstoffklasse) des Fahrzeugs geändert hat, muss dies durch Vorlage einer

  • Herstellerbescheinigung: der Fahrzeughersteller bestätigt, dass das Fahrzeug schon seit dem Tag der 1. Zulassung einer anderen Emissionsklasse angehört oder
  • Einbaubescheinigung: eine anerkannte AU-Werkstatt bescheinigt den Einbau eines Abgasreinigungssystems (KAT, Kaltlaufregler, usw.), zur Einbaubescheinigung immer auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das eingebaute Reinigungssystem
  • Neue Abgasuntersuchungsbescheinigung (AU-Bescheinigung)

nachgewiesen werden.

Eine eintragungspflichtige technische Änderung muss immer sowohl im Fahrzeugschein als auch im Fahrzeugbrief (seit Oktober 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) eingetragen werden.

Ist das Fahrzeug zurzeit vorübergehend stillgelegt, wird die technische Änderung erst bei der Wiederinbetriebnahme eingetragen.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise