Um
- ein gebrauchtes Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden
oder
- ein bereits für Sie zugelassenes Fahrzeug nach einem Umzug nach Braunschweig umzumelden
benötigen Sie folgendes:
Wenn Sie das Fahrzeug selbst zulassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- eine Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (siehe „Downloads/Links“)
- bisherige Nummernschilder (entfällt, sofern das Fahrzeug angemeldet ist und das Kennzeichen nicht geändert werden soll)
zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Zulassungsvollmacht inklusive Einverständniserklärung der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, nach der der bevollmächtigten Person etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Gebühren mitgeteilt werden dürfen. (siehe Downloads/Links).
- Der Ausweis/Reisepass der Vollmachtgebenden Person muss deren Unterschrift enthalten
- Die bevollmächtigte Person muss ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer in der Zulassungsstelle vorlegen, dass von der Person unterschrieben ist, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Wenn das im SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer benannte Konto nicht der Person gehört, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, müssen beide Personen das SEPA-Mandat unterschreiben.
Besonderheit: Kennzeichenmitnahme
Ummeldung mit Halterwechsel:
Wenn Sie ein derzeit zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk auf sich ummelden, können sie das bisherige auswärtige Kennzeichen weiterführen. Hierbei sind ebenfalls alle oben genannten Unterlagen vollständig vorzulegen.
Ummeldung ohne Halterwechsel:
Es ist ferner möglich, dass Sie bei Umzug in eine andere Stadt das bisherige amtliche Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug weiterführen können.
Das Fahrzeug wird in diesem Fall wie oben beschrieben in der neuen Zulassungsstelle umgemeldet, jedoch brauchen
· die amtlichen Kennzeichenschilder
· die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
nicht vorgelegt zu werden. Alle anderen Unterlagen sind wie bei der "normalen" Ummeldung mit Kennzeichenwechsel vorzulegen.
Aber: Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung außer Betrieb gesetzt (abgemeldet), muss immer ein neues Kennzeichen zugeteilt werden!
Auch wenn das Fahrzeug nach der Kennzeichenmitnahme abgemeldet wird, muss bei einer Wiederinbetriebnahme ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.