Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

Erstmalige Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeugs aus dem Nicht-EU-Ausland

Beschreibung

Zulassung eines Fahrzeugs, das im Nicht-EU-Ausland bereits zugelassen war. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise