Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen will, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigt eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis, die im Fahrzeug mitzuführen ist. Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Die Erlaubnis wird einer Unternehmerin oder einem Unternehmer, deren oder dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn sie oder er die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs einer Kraftverkehrsunternehmerin oder eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllen. Eine einmal erhaltene Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber erhält auf Antrag neben der Erlaubnis so viele Erlaubnisausfertigungen, wie ihr oder ihm weitere Fahrzeuge und die für diese erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf der Kraftverkehrsunternehmerin oder des Kraftverkehrsunternehmers zur Verfügung stehen.

Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden.

Hinweis: Für den sogenannten Werkverkehr nach § 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist keine Erlaubnis erforderlich. Das Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein.

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