Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
* Ausländer, die beabsichtigen in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, können die durch die Anerkennungsstelle festgestellten Defizite ihrer Berufsqualifikation auch im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung in dem angestrebten Beruf ausgleichen.
* Ausländer müssen über der Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die in der Regel Niveau A2 entsprechen, und ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen.
* Der zukünftige Arbeitsgeber der ausländischen Arbeitskraft muss arbeitsvertraglich zusichern, dass er die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht.
* Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen.
* Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
* Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigung darf nicht zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.

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