Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
* Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten um ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen und zugleich eine zeitlich nicht eingeschränkte Beschäftigung ausüben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
* Die für die Anerkennung zuständige Stelle muss mit ihrem Bescheid festgestellt haben, dass der ausländischen Arbeitskraft noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung ihrer Qualifikation zu erhalten.
* Die Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein, dem Ausländer die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
* Ausländer müssen über der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende Sprachkenntnisse verfügen, die in der Regel dem Niveau A2 entsprechen.
* Zwischen der Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens und der späteren Beschäftigung nach Erlangung der vollständigen Anerkennung muss ein berufsfachlicher Zusammenhang bestehen.
* Ausländer müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung nach Erlangung der vollständigen Anerkennung sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot für die beabsichtigte Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens vorlegen.
* Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen.
* Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
* Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn ein Anerkennungsverfahren bei einer in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zuständigen Stelle durchgeführt wurde und die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die

  • Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder
  • für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang) in einem im Inland reglementierten Beruf

erforderlich sind.

Reglementierte Berufe sind solche für dessen Zugang und Ausübung besondere Berufsqualifikationen erworben werden mussten, wie z.B. bei Ärzten, Architekten, Apotheker. Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, durch welche Gesetze er geregelt wird und an welche Stelle Sie sich zur Prüfung Ihrer Qualifikationen wenden müssen, erfahren Sie im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ (siehe „Weiterführende Informationen“)

Zu Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form (Praktika im Betrieb, theoretische Lehrgänge, Mischformen), Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Sprachkurse.

Sie können ergänzend zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme eine zeitlich nicht eingeschränkte Beschäftigung ausüben, wenn die beabsichtigte Tätigkeit während des Anerkennungsverfahrens im Zusammenhang mit den in der späteren Beschäftigung verlangten berufsfachlichen Kenntnissen steht. Ein solcher Zusammenhang besteht z.B., wenn Sie Ihre ausländische Arztausbildung anerkennen lassen wollen und während der Qualifizierungsmaßnahme bereits als PflegehelferIn arbeiten wollen oder wenn sie während der Qualifizierungsmaßnahme zum MaurerIn bereits als MaurerIn oder etwa als BauhelferIn arbeiten wollen.

Für reglementierte Berufe muss eine Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesagt sein. Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die berufsrechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer der Qualifikationsmaßnahme, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.

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