Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
* Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann verlängert werden, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft aber die Qualifizierungsmaßnahmen die festgestellten Defizite der ausländischen Qualifikation noch nicht ausgeglichen haben.
* Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
* Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.
* Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet
* Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder nur persönlich möglich.
* Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
* Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme(n) die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat/haben, weil Sie z.B. eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme(n) gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um sechs Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht zwei Jahre überschreiten.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

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