Blaue Karte EU

Beschreibung

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für ausländische qualifizierte Arbeitskräfte. Er entspricht weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis. Es gelten spezielle Erteilungsvoraussetzungen.

Ziel ist es, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Die Blaue Karte EU soll zum zentralen Aufenthaltstitel der Arbeitsmigration werden.

Inhabern einer Blauen Karte EU können nicht erst nach fünf Jahren, sondern bereits nach 33 Monaten qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bestehen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1), ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Blauen Karte EU insbesondere erfüllt sein:

  • ein deutscher oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
  • ein Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mind. 58.400 Euro, in Mangelberufen mind. 45.552 Euro ab 01.01.2023

Zu den Mangelberufen zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Humanmediziner.

*) 2/3 der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

**) 52 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

Stand: Januar 2023

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