Bakteriologische Untersuchung bei der Schlachtung

Informationen über weitergehende Untersuchungen bei der Schlachtung.

Beschreibung

Wird bei der Lebenduntersuchung eines zur Schlachtung bestimmten Tieres festgestellt, dass dessen Allgemeinbefinden gestört ist, wird nach der Schlachtung durch den amtlichen Tierarzt eine bakteriologische Untersuchung (BU) eingeleitet, die sicherstellen soll, dass kein gesundheitlich bedenkliches Fleisch in den Handel gelangt.

Da diese Tiere evtl. bereits mit Tierarzneimitteln behandelt worden sind, wird zugleich eine Rückstandsuntersuchung vorgenommen. Nur bei insgesamt unbedenklichen Ergebnissen wird das Fleisch des Tieres für den Verzehr freigegeben.

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