Untersuchung von Gehegewild

Untersuchungen bei Gehegewild nach der Erlegung oder Schlachtung.

Beschreibung

Tiere, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, aber nicht zu den üblichen Haustierarten gehören, bezeichnet man als Gehegewild. Vor der Tötung ist eine Lebenduntersuchung vorgeschrieben, die als Einzeluntersuchung oder regelmäßige gesundheitliche Bestandsuntersuchung von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt wird. Zudem ist nach der Tötung eine Fleischuntersuchung für diese Tiere (abweichend von den Bestimmungen für im Rahmen der Jagdausübung erlegtes Haarwild) zwingend vorgeschrieben.

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