Kennzeichnung und Preisauszeichnung von Lebensmitteln und anderen Waren

Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika unterliegen gesetzlichen Kennzeichnungs- und Preisauszeichnungsvorschriften.

Beschreibung

Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen liefert die gesetzlich vorgeschrieben Kennzeichnung dem Verbraucher

  • die Bezeichnung des Produkts
  • der Firmenname und die Anschrift der Herstellers (oder des Verpackers oder eines niedergelassenen Verkäufers)
  • das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Herstellung)
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
  • der eventuell vorhandene Alkoholgehalt bei Produkten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %
  • die Menge bestimmter Zutaten oder Gattungen von Zutaten

Die Überwachung der vorgeschriebenen Preisauszeichung für Waren gehört zu den Aufgaben der Abteilung Verbraucherschutz

Wer Endverbrauchern gewerblich Waren oder Leistungen anbietet oder dafür unter Angabe von Preisen wirbt, muss grundsätzlich die Endpreise angeben. Dies sind Preise einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Die Preise sind dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar anzugeben.

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