Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung

Beschreibung

Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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