Gewerbliche Tierhaltung Erlaubnis

* Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere halten möchten, müssen Sie dafür vor Beginn ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
* Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie der Tätigkeit nachgehen.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig

  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
  • Wirbeltiere handeln möchten,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
  • Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
  • für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,

benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
 

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