Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern Ausstellung

Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.

Beschreibung

Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.

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