Verbringen, Einführen, Vermittlung von Tieren, die ins Inland verbracht/eingeführt wurden gegen ein Entgelt
* Wenn Sie Tiere gegen ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung einführen, verbringen, oder deren Abgabe vermitteln wollen, benötigen Sie dafür vorher eine Erlaubnis
* Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie der Tätigkeit nachgehen
Beschreibung
Wenn Sie Wirbeltiere, die keine Nutztiere sind, gegen ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland einführen, verbringen oder deren Abgabe vermitteln wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.
Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.