Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

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