Tierkörperbeseitigung

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Für private Haushalte gibt es in Braunschweig eine Tierkörpersammelstelle.

Beschreibung

Die Tierkörpersammelstelle ist am 30.10.2023 geschlossen.

Vom 20.12.23 bis zum 03.01.2024 ist Tierkörpersammelstelle ebenfalls geschlossen.

Tierkörper können in dieser Zeit nicht angenommen werden. 

Zur Vermeidung von Tierseuchen müssen tote Tiere  einer ordnungsmäßigen Beseitigung zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle, größere Mengen tierischer Lebensmittel sowie Speisereste aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile enthalten (z.B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Tierkörperbeseitigung.

Wer über ein eigenes Grundstück verfügt und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, darf sein Haustier (Kleintier bis Hundegröße) auch auf dem eigenen Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Zudem besteht die Möglichkeit, das Tier auf dem Tierfriedhof des Tierschutzvereins Braunschweig, Biberweg 30, 38114 Braunschweig zu begraben. Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0531 – 500006.

 

Für Rückfragen steht Ihnen auch die Abteilung Veterinärwesen, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig, Tel.: 0531- 470 5814 zur Verfügung.“

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