Zucht und Handel mit Sittichen

Wer Sittiche und Papageien züchten oder mit diesen handeln will, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis für den Umgang mit den Tieren und Kenntnisse über die für Menschen gefährliche Papageienkrankheit (Psittakose).

Beschreibung

Die Zucht und der Handel mit Sittichen sind erlaubnispflichtig. Der Züchter benötigt dazu neben den räumlichen Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung einen Sachkundenachweis, in dem er Kenntnisse über die Haltung der Tiere sowie über die  Psittakose (Papageienkrankheit) bei Menschen nachweisen muss.

Hierfür ist eine mündliche Sachkundeprüfung beim Stadttierarzt erforderlich. Über das Ergebnis des Sachkundenachweises erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie benötigen um Ringe zur Kennzeichnung der Nachzucht zu bestellen. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, wenn Sie Sittiche an andere Personen abgeben wollen.

Gewerbsmäßige Züchter und Händler benötigen zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und mehr als 25 Zuchtpaare von Vogelarten bis Nymphensittichgröße oder mehr als zehn Zuchtpaare größer als Nymphensittiche, bei Kakadus und Aras fünf Zuchtpaare, gehalten werden.

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