Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

Wer innergemeinschaftlich mit Zuchtgeflügel, Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchte, benötigt eine Zulassung.

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Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

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