Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Voraussetzung für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
Beschreibung
Auf der Seite "Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland" befinden sich alle wichtigen Informationen für die Nachbeurkundung eines Sterbefalls.
Wenn der Sterbefall im Standesamt Braunschweig nachbeurkundet wurde, finden Sie die nötigen Informationen zum Beantragen einer Sterbeurkunde auf der Seite "Ausstellung einer Sterbeurkunde".