Familienbuch

Familienbücher werden nicht mehr angelegt und werden als Heiratseinträge fortgeführt.

Beschreibung

Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe. Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine private Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält.

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 ist die Anlegung des Familienbuches entfallen.

Die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Familienbücher werden gem. § 77 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich beim Eheschließungsstandesamt. 

Auf der Seite "Ausstellung einer Eheurkunde" finden Sie weitere Information bezüglich des Eheregisters.

Ausnahme: Familienbücher auf Antrag.

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