Eheschließungen
Anmeldung zur Eheschließung:
- wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind: 75,00 Euro
- wenn ausländisches (Personenstands-)Recht zu beachten ist: bis zu 175 Euro
Für die eigentliche Beurkundung der Eheschließung wird keine Gebühr erhoben. Es sei denn:
- Braunschweig ist nicht Ihr Wohnsitz, die Anmeldung erfolgte in einem anderen Standesamt (von außerhalb): 55,00 Euro
- Samstags im Rathaus: 130,00 Euro
- in der Jakob-Kemenate: 150,00 Euro
- im Eintracht-Stadion: 260,00 Euro
- Samstags im Schloss Richmond: 470,00 Euro
Stammbücher: Die Preise für Familienstammbücher sind unterschiedlich. Sie richten sich nach der jeweiligen Ausführung und beginnen bei ca. 20,00 Euro.
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 75,00 Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 40,00 Euro
Hinzu kommen Gebühren für evtl. gewünschte Personenstandsurkunden und im Einzelfall für die Überprüfung ausländischer Entscheidungen.
Namensangelegenheiten
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens bzw. Lebenspartnerschaftsnamens: ab 45,00 Euro
- Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen bzw. Lebenspartnerschaftsnamens: ab 45,00 Euro
- Wiederannahme eines früher geführten Namens (z. B. Geburtsname): ab 45,00 Euro
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern: ab 45,00 Euro
- Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen vom ausländischen Heimatrecht an das deutsche Namensrecht (z. B. nach Einbürgerung): 60,00 Euro
- Erklärung zur Namensführung des Kindes: 55,00 Euro
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung: 20,00 Euro
Hinzu kommen Gebühren für evtl. gewünschte Personenstandsurkunden und im Einzelfall für die Überprüfung ausländischer Entscheidungen.
Kirchenaustritt
Kirchenaustritt: 30,00 Euro
Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde bzw. beglaubigter Ausdruck des Eintrages/Registers (beinhaltet ggfs. auch die Geburtszeit): jeweils 20 Euro
- Jedes weitere Exemplar einer Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung: 10,00 Euro
- Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag: 20,00 Euro
- Auskunft aus der Sammelakte: 40,00 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung zum Zwecke der Eheschließung: 9,00 Euro
Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: ab 110,00 Euro
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/begründeten Lebenspartnerschaft: ab 85,00 Euro
- Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls: ab 50,00 Euro
Hinzu kommen Gebühren für evtl. gewünschte Personenstandsurkunden und im Einzelfall für die Überprüfung ausländischer Entscheidungen.