Gebührenübersicht des Standesamtes

Beschreibung

Die zu erhebenden Gebühren sind nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zu erheben und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Seit dem 01.01.2026 gelten in Niedersachsen u. a. die nachfolgend aufgezählten Gebühren.

Bitte beachten Sie: Informationen zu der konkreten Gebührenhöhe für Ihr Anliegen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden.

Erläuterungen und Hinweise