Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich zu erklären.
Beschreibung
Sie können nach einer Terminvereinbarung aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft im Standesamt des Hauptwohnsitzes austreten.
Neben dem Standesamt, ist es auch bei einem Notar möglich Ihren Kirchenaustritt zu erklären.
Details
Voraussetzungen
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann nur durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Vorlage des Reisepasses: mit einer aktuellen Meldebescheinigung) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung ihren Austritt erklären.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erklären ihren Kirchenaustritt selbst, ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Soll der Kirchenaustritt für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, müssen beide sorgeberechtigten Eltern den Austritt für ihre Kinder erklären.
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Einwilligung des anwesenden Kindes notwendig. Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Verfahrensablauf
Persönlich
Beim Bürgertelefon unter der Nummer 0531 470-1 können Sie einen Austrittstermin vereinbaren.
Die Austrittserklärung muss persönlich zur Niederschrift beim Standesamt abgegeben werden. Ihre Austrittserklärung wird öffentlich beglaubigt und von Ihnen unterschrieben.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Schriftlich
Wenn Sie sich für eine Erklärung zum Kirchenaustritt vor einem Notar entscheiden, benötigen Sie keinen persönlichen Termin mehr beim Standesamt.
Ihr Notar/Ihre Notarin beglaubigt Ihre Unterschrift auf der Erklärung zum Kirchenaustritt.
Diese notarielle Beglaubigung reichen Sie uns im Original schriftlich ein. Der Kirchenaustritt wird am Tag des Posteingangs Ihrer Erklärung beim Standesamt wirksam.
Sobald diese Erklärung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Gebührenanforderung für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Nach Geldeingang wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugesandt.
Weitere Informationen:
Als nichtselbständig Beschäftigte/r brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die Daten werden über das Einwohnermeldeamt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Darauf greifen sowohl die Arbeitgeber als auch die Finanzämter zu.
Als Selbstständige/r sollten Sie den Kirchenaustritt dem Steuerberater mitteilen bzw. die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung der nächsten Steuererklärung beifügen.
Die Kirchensteuerpflicht endet erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Dokumente
- Personalausweis oder
- Reisepass* mit Meldebescheinigung
*Wenn Sie sich mit einem Reisepass ausweisen, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden, da sonst die Anschrift nicht ersichtlich ist.
Gebühren
Kirchenaustrittstermin beim Standesamt inkl. Bescheinigung: 30,00 Euro.
Kirchenaustritt über Ihren Notar: 20,00 Euro für die Bescheinigung vom Standesamt.
Zahlungsarten
Termin vor Ort: Die Gebühr kann sowohl mit EC-Karte als auch in bar bezahlt werden.
Termin beim Notar: Für die Überweisung der Gebühr für die Bescheinigung erhalten Sie eine schriftliche Gebührenanforderung von uns.
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.
Die Erklärung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist nicht möglich.
Der Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft ist beim zuständigen Pfarramt (siehe Downloads) des Wohnortes zu erklären.
Was sollte ich noch wissen?
Dem Standesamt ist die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft nicht bekannt. Falls Sie nicht wissen, welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören, erkundigen Sie sich ggf. im Vorfeld beim Einwohnermeldeamt.
Zuständige Stelle
Ihre Erklärung über den Austritt nimmt das Standesamt Braunschweig entgegen, sofern Sie in Braunschweig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Sollten Sie nicht in Braunschweig wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kirchenaustritt
Kontakt
Tel.:
0531 470-1
E-Mail-Adresse:
buergertelefon@braunschweig.de