Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich zu erklären.

Beschreibung

Sie können nach einer Terminvereinbarung aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft im Standesamt des Hauptwohnsitzes austreten.

Neben dem Standesamt, ist es auch bei einem Notar möglich Ihren Kirchenaustritt zu erklären. 

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