Persönlich
Beim Bürgertelefon unter der Nummer 0531 470-1 können Sie einen Austrittstermin vereinbaren.
Die Austrittserklärung muss persönlich zur Niederschrift beim Standesamt abgegeben werden. Ihre Austrittserklärung wird öffentlich beglaubigt und von Ihnen unterschrieben.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Schriftlich
Wenn Sie sich für eine Erklärung zum Kirchenaustritt vor einem Notar entscheiden, benötigen Sie keinen persönlichen Termin mehr beim Standesamt.
Ihr Notar/Ihre Notarin beglaubigt Ihre Unterschrift auf der Erklärung zum Kirchenaustritt.
Diese notarielle Beglaubigung reichen Sie uns im Original schriftlich ein. Der Kirchenaustritt wird am Tag des Posteingangs Ihrer Erklärung beim Standesamt wirksam.
Sobald diese Erklärung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Gebührenanforderung für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Nach Geldeingang wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugesandt.
Weitere Informationen:
Als nichtselbständig Beschäftigte/r brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die Daten werden über das Einwohnermeldeamt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Darauf greifen sowohl die Arbeitgeber als auch die Finanzämter zu.
Als Selbstständige/r sollten Sie den Kirchenaustritt dem Steuerberater mitteilen bzw. die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung der nächsten Steuererklärung beifügen.
Die Kirchensteuerpflicht endet erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.