Namensänderung für Ehegatten nach Eheschließung im Ausland

Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.

Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise