Namensänderung (behördliche)
Öffentlich-rechtliche Namensänderung des Vor- oder Familiennamens.
Beschreibung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung soll Unzuträglichkeiten im Einzelfall beseitigen und ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Änderung des Vor- und Familiennamens hat absoluten Ausnahmecharakter.