Sterbefallbeurkundung

Jeder Sterbefall muss unverzüglich beim Standesamt gemeldet werden und wird sobald alle Unterlagen vorliegen beurkundet.

Beschreibung

Verstirbt eine Person, so ist ihr Tod mündlich oder schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Dies geschieht bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person verstorben ist. Die Frist beträgt 3 Werktage nach dem Tod.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung.

Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalls in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
    Hierzu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise