Wohnraumförderung

Wohnraumförderung ist Ländersache. Seit 2010 gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Wohnraumförderung des Landes. Mit der Wohnraumförderung trägt das Land dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten. Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes sind im Einzelnen die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung. Sie richtet sich insbesondere an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, mit Kindern, mit Menschen mit Behinderung und mit älteren Menschen.
Im Jahr 2017 hat der Rat der Stadt ein kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum verabschiedet. Eines der Instrumente ist in Ergänzung zur Landesförderung das kommunale Wohnraumförderprogramm.

Beschreibung

I. Wohnraumförderung des Landes

Das aktuelle Wohnraumförderprogramm des Landes setzt folgende Schwerpunkte:

  • Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
  • Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • Eigentumsförderung (selbstgenutztes Wohneigentum)

II. Wohnraumförderung der Stadt

Das kommunale Wohnraumförderprogramm bietet als Ergänzung zur Landesförderung zusätzliche finanzielle Anreize, Wohnraum mit Belegungsbindungen zu schaffen. Antragsberechtigt sind Investoren und Eigentümer von Mietwohnraum in der Stadt Braunschweig. Die Fördervoraussetzungen und Förderhöhen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geregelt Voraussetzung für die Gewährung einer städtischen Zuwendung ist die Bewilligung von Landesmitteln nach den Förderbestimmungen des Landes. Landesmittel sind insoweit vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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