Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen

Beschreibung

Zur Schließung kriegsbedingter Baulücken im Braunschweiger Innenstadtbereich innerhalb der Okerumflut können Grundstückseigentümer*innen eine Förderung entsprechender Baumaßnahmen bei der Stadt beantragen. Als Baulücken gelten die nach 1945 lediglich ein- oder zweigeschossig bebauten Grundstücke zwischen einer geschlossenen historischen oder am historischen Vorbild orientierten Bebauung. Zuschüsse können sowohl für Planungskosten als auch für Baukosten gewährt werden. Die Voraussetzungen für eine Gewährung der Zuschüsse bestimmen sich nach der städtischen Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen.

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