Antrag auf Bestätigung besonders erhaltenswerter Bausubstanz

Auf Ihren entsprechenden Antrag können wir Ihnen bescheinigen, ob ein Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz vorliegt.

Beschreibung

Mit Zuschüssen und Krediten unterstützt der Staat Eigentümer und Käufer von denkmalgeschützten Häusern und erhaltenswerter Bausubstanz, wenn sie diese energetisch sanieren, erstmals erwerben oder zum Wohnen umnutzen.

Für die Antragstellung zur Förderung eines “KfW-Effizienzhaus Denkmal" ist ergänzend eine “Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz” zu verwenden. Auf diesem Formular bestätigt der Antragssteller die Denkmaleigenschaft des Gebäudes. Sofern es sich um die Sanierung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt, ist eine Bestätigung der Kommune erforderlich. Sofern ein Baudenkmal über einen anderen Effizienzhausstandard oder über Einzelmaßnahmen im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden soll, ist ebenfalls die „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ zu verwenden.

Gleiches gilt Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c Einkommenssteuergesetz (EStG).

Während die Definition von Denkmalen eindeutig ist und der Gesetzgebung der Länder folgt, ist der Begriff der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz rechtlich unbestimmt.

Wir bestätigen Ihnen, ob Ihr Gebäude wegen seines Baualters, seiner besonderen städtebaulichen Lage oder wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition und Bauweise ortsbild- oder landschaftsprägend ist oder aus anderen Gründen zur örtlich erhaltenswerten Bausubstanz zählt.

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