Denkmalrechtliche Genehmigung

Für Maßnahmen an einem Baudenkmal oder in dessen Nachbarschaft benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Beschreibung

Einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf z. B., wer ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instand setzen oder wiederherstellen will. Genehmigungspflichtig sind ebenso Anlagen in der direkten Umgebung eines Baudenkmals, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen.

Der Umfang der genehmigungspflichtigen Maßnahmen an einem Baudenkmal ist weit gefasst. Anstrich- und Putzarbeiten, Fenstererneuerungen und Dacheindeckungen gehören genauso dazu wie Auflagen bei der Reparatur schadhaften Fachwerks, die Anbringung von Werbeanlagen oder das Aufarbeiten von Eisengitterzäunen u. a. m.

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