Zuschuss aus Mitteln zur Pflege des baulichen Kulturgutes

Zuschüsse für die Sanierung bzw. Erhaltung von privaten und kirchlichen Denkmalen -
auf Ihren Antrag hin können denkmalbedingte Mehraufwendungen an einem Baudenkmal gefördert werden.

Beschreibung

Die Stadt Braunschweig hat zusammen mit der Richard Borek Stiftung sowie der Susanne Yavuzer-Stiftung einen Fonds zur Förderung von Kulturdenkmalen in privatem und kirchlichem Eigentum in einem Umfang von jährlich 105.500 € eingerichtet, der zu 31,6 % von der Richard Borek Stiftung, zu 5,2 % von der Susanne Yavuzer-Stiftung und zu 63,2 % von der Stadt getragen wird.

Private Denkmaleigentümer*innen können sich an das Referat Stadtbild und Denkmalpflege wenden und einen Zuschuss zu konkreten Sanierungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen ihres Denkmals beantragen. Gefördert werden in erster Linie Maßnahmen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind; d.h. in der Regel keine Maßnahmen im Inneren von Gebäuden.

 Der Zuschuss kann pro Projekt bzw. Maßnahme maximal 20.000 € im Jahr betragen. Der Zuschuss bezieht sich auf die denkmalbedingten Mehrkosten einer Maßnahme und wird nach einer Formel berechnet, in der diese Mehrkosten aber auch die Bedeutung des Denkmals eine Rolle spielen. Die privaten Investitionskosten müssen dabei immer höher sein als der Zuschussbetrag.

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