Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
* Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
* schriftliche Anzeige notwendig
* mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anzuzeigen
Beschreibung
Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.