Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können.

Beschreibung

Um z. B. ein Mehrfamilienwohnhaus mit Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln zu können, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Erläuterungen und Hinweise