Abgeschlossenheitsbescheinigung
Um z. B. ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen umwandeln zu können, benötigen Sie eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz
Um Wohnungs- und Teileigentum bilden zu können, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die "Beratungsstelle Planen - Bauen – Umwelt" der Stadt Braunschweig informiert Sie und bearbeitet Ihre Anträge.