Zweckentfremdung

Die "Zweckentfremdungsverordnung" des Landes Niedersachsen wurde für Braunschweig zum 1. Januar 2004 aufgehoben. Seit 2019 gibt es wieder ein Landesgesetz, das Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine kommunale Satzung zur Zweckentfremdung zu schaffen.

Beschreibung

Zweckentfremdungstatbestände laut Gesetz: 

  • vorsätzlicher Leerstand von Wohnraum 
  • Abbruch von Wohnraum 
  • Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsraum

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