Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen dienen der Ermittlung und Feststellung bestehender Flurstücksgrenzen, der Bildung neuer Flurstücke und der Aktualisierung des Gebäudebestands.

Beschreibung

Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die: 

  • Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
  • Gebäudevermessung

Im Rahmen hoheitlicher Umlegungen (Bodenordnung) werden Vermessungen ausgeführt und Verfahrenspläne erstellt. 

Für Vorhaben städtischer Organisationseinheiten werden amtliche Lagepläne erstellt und Auskünfte über Grenzen erteilt.

Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation ausschließlich innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.

 

 

 

 

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise