Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ausnahme vom

Beschreibung

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

In den Monaten Juli und August gilt für diese Fahrzeuge zusätzlich die Ferienreiseverordnung, diese verbietet Fahrten auf bestimmten, hoch belasteten Autobahnen Samstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

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