Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
Beschreibung
Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 21a das Anlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten im Kraftfahrzeug und auch das Tragen von geeigneten Schutzhelmen beim Führen von Krafträdern vor.
Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind per Antrag möglich.
Von der Gurtpflicht können Sie befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Von der Schutzhelmtragepflicht sind Befreiungen im Ausnahmefall möglich, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Zu Ihrer Sicherheit wird jedoch empfohlen, zuerst andere Möglichkeiten zu prüfen, um die Hinderungsgründe gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen trotz körperlicher/gesundheitlicher Handicaps.