Unterbringung wohnungsloser Personen
Informationen zur vorübergehenden Unterbringung in einer Wohnungslosenunterkunft der Stadt Braunschweig.
Beschreibung
Jede/r Braunschweiger Bürger/in, die/der keine Möglichkeit hat, eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer anzumieten oder nicht bei Verwandten oder Freunden wohnen kann, kann in einer Wohnungslosenunterkunft (Wohnheim, Wohngemeinschaft, Wohnung) der Stadt Braunschweig vorübergehend wohnen und ist verpflichtet, sich während dieser Zeit mit privatem Wohnraum zu versorgen.