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Hilfen zur Gesundheit

Hilfe bei Krankheit für Nichtversicherte

Beschreibung

Soweit nicht ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht, kann nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XII ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie die vorbeugende Gesundheitshilfe gewährt werden.

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