Straßenreinigungsgebühren (Kalkulation, Satzung)

Beschreibung

Zur Straßen­reinigung gehört die Reinigung der Fahrbahnen, der Radwege, der Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. In der Straßenreinigungsverordnung ist der Umfang der Reinigung definiert und zudem festgelegt, in welche Reinigungsklasse eine bestimmte Straße eingeordnet wurde, d. h. mit welcher Häufigkeit die Reinigung erfolgt. Die Aufgaben werden von der Stadt wahrgenommen soweit sie nicht auf die Anlieger übertragen wurden. Festle­gungen hierzu finden sich in der Straßenreinigungssatzung und in der Straßenreini­gungs­verordnung.
Für die Leistungen, die nicht auf die Anlieger übertragen wurden, werden Gebühren erho­ben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den veranlagten Frontmetern und der Reini­gungsklasse. Die Gebühren werden jährlich vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und können der aktuellen Straßenreinigungsgebührensatzung entnommen werden.
Die Gebühren sind grundsätzlich von den Grundstückseigentümern zu entrichten. Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers ist die Stadt zu informieren. Die Veranlagung erfolgt automatisch durch die Abteilung Steuern des Fachbereichs Finanzen.
Ansprechpartner für Fragen der Straßenreinigung ist die ALBA Braunschweig GmbH.

Im Abgabenbescheid wird unter Spalte Anzahl/Messbetrag die veranlagte Frontmeterlänge wiedergegeben, in der Spalte Bemessungsart ist die Reinigungsklasse erfasst.

Berechnungsbeispiele:
(nicht aktuell - nur zur Veranschaulichung)

errechnete
Front-
länge
Straße Reini-
gungs-
klasse
Betrag/
Meter
(Stand 2006)
x Front-
länge
x 12 Monate
(Jahresb.)
17,00 m Grünstraße IV 0,41 EUR 17,0 83,64 EUR
14,50 m Sudetenstr. III 0,81 EUR 14,5 140,94 EUR
2,00 m Drosselweg übertragen es fallen keine Gebühren an

Reinigungsklasse III   =Reinigung einmal wöchentlich
Reinigungsklasse IV  =Reinigung einmal in zwei Wochen
Übertragen                   =Die Reinigung wird vom Anlieger selber erledigt

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